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   VG Karlsruhe, 20.04.2009 - 7 K 1529/07   

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VG Karlsruhe, 20.04.2009 - 7 K 1529/07 (https://dejure.org/2009,9303)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.04.2009 - 7 K 1529/07 (https://dejure.org/2009,9303)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. April 2009 - 7 K 1529/07 (https://dejure.org/2009,9303)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Befreiung von der Studiengebührenpflicht wegen krankheitsbedingter zeitlicher Mehrbelastung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Befreiung von der Studiengebührenpflicht wegen krankheitsbedingter zeitlicher Mehrbelastung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Studiengebührenpflicht aufgrund einer sich erheblich studienerschwerend auswirkenden Behinderung; Anforderungen an die Ausübung des Ermessens hinsichtlich einer Befreiung gem. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG); Ablehnung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hochschulrecht - Studiengebührenpflicht; Befreiung; Erkrankung; Behinderung; erheblich studienerschwerende Auswirkungen; atypischer Sonderfall; außergewöhnlich hohe Hochschulsemesterzahl; Studierunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 886
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Freiburg, 07.05.2008 - 1 K 1001/07

    Befreiung von der Studiengebührenpflicht wegen Behinderung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.04.2009 - 7 K 1529/07
    Die Feststellung eines bestimmten Grades der Schwerbehinderung kann lediglich zu Gunsten des Behinderten eine Beweiserleichterung für den Nachweis der "erheblichen Studienerschwernis" bewirken (vgl. Urt. der Kammer 15.10.2008, a.a.O.; vgl. auch VG Freiburg, Urt. v. 07.05.2008 - 1 K 1001/07 -, juris).

    Fehlt die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft muss sich die "erheblich studienerschwerende" Auswirkung der Behinderung - unter Heranziehung ärztlicher Atteste und Gutachten - aus der konkreten Behinderung und den damit verbundenen zeitlichen Nachteilen im Studium im Einzelfall ergeben (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 07.05.2008, a.a.O.).

    Dabei geht die Kammer in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Freiburg (Urt. v. 07.05.2008, a.a.O.) grundsätzlich davon aus, dass die studienerschwerende Auswirkung im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LHGebG einen zeitlichen Nachteil voraussetzt.

    Eine Studienerschwernis liegt aber auch vor, wenn dem behinderten Studierenden insgesamt weniger Zeit zur Verfügung steht als einem gesunden Studierenden, weil er einen Teil des Zeitbudgets, das durchschnittlich gesunden Studierenden normalerweise zur Verfügung steht, für die Kompensation seiner behinderungsbedingten körperlichen, geistigen oder seelischen Mängel oder auch für deren Behandlung und Milderung aufwenden muss (VG Freiburg, Urt. v. 07.05.2008, a.a.O.).

    Vielmehr ist eine Befreiung im Grundsatz auch dann möglich, wenn der Studierende es trotz seiner Behinderung und der damit verbundenen Studienerschwernisse doch noch schafft, sein Studium studienplangemäß durchzuführen, weil er diese Nachteile durch einen weit übermäßigen Arbeitseinsatz und unter Anspannung aller seiner Kräfte gerade noch kompensieren kann (VG Freiburg, Urt. v. 07.05.2008, a.a.O., mit dem überzeugenden Hinweis darauf, dass § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LHGebG im Unterschied zur Vorgängerregelung des § 7 Abs. 2 S. 2 LHGebG a.F. nicht an das Tatbestandsmerkmal der "Studienzeitverlängerung" anknüpft).

  • VG Karlsruhe, 15.10.2008 - 7 K 1409/07

    Befreiung von Studiengebühren bei Schwerbehinderung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.04.2009 - 7 K 1529/07
    Allgemeinen Grundsätzen entsprechend (vgl. Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 16. Aufl., § 7 Rn. 11) folgt aus der Ausgestaltung der Regelung als "Soll-Vorschrift", dass der Antragsteller bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen in der Regel von der Studiengebührenpflicht zu befreien ist; lediglich in atypischen Sonderfällen kann die Befreiung nach Ermessen abgelehnt werden (vgl. auch Urt. der Kammer 15.10.2008 - 7 K 1409/07 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.03.2009 - 2 S 1229/08 -, juris sowie LTDrucks 13/4858, S. 22, 58).

    Die Feststellung eines bestimmten Grades der Schwerbehinderung kann lediglich zu Gunsten des Behinderten eine Beweiserleichterung für den Nachweis der "erheblichen Studienerschwernis" bewirken (vgl. Urt. der Kammer 15.10.2008, a.a.O.; vgl. auch VG Freiburg, Urt. v. 07.05.2008 - 1 K 1001/07 -, juris).

    Ob die zeitliche Mehrbelastung das Maß der Erheblichkeit überschreitet, ist nach Auffassung der Kammer aufgrund einer wertenden Betrachtung unter Einbeziehung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (zum Ganzen Urt. der Kammer v. 15.10.2008, a.a.O.).

    Sie kann von den Hochschulen nicht dadurch erreicht werden, dass sie im Rahmen der Anwendung der Befreiungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LHGebG die Tatsache einer besonders hohen Hochschulsemesterzahl oder einer Studierunfähigkeit generell als "atypischen Fall" betrachten, der dazu berechtigt, von einer Befreiung nach Ermessen abzusehen (vgl. Urt. der Kammer vom 15.10.2008, a.a.O.).

  • BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.04.2009 - 7 K 1529/07
    Der generellen Annahme eines atypischen Falles bei einer außergewöhnlich hohen Hochschulsemesterzahl - ohne Würdigung des Einzelfalles - steht nach Auffassung der Kammer ferner entgegen, dass der Gesetzgeber mit dem Befreiungstatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LHGebG ausdrücklich der objektiven Wertentscheidung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG Rechnung tragen wollte, die vom Staat die Förderung behinderter Menschen sowie den Abbau von Benachteiligungen in der Gesellschaft verlangt (vgl. LTDrucks 13/4858, S. 22; BVerwG, Urt. v. 05.04.2006 - 9 C 1/05 -, BVerwGE 125, 370; BVerfG, Beschl. v. 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99 -, NJW 2000, 2658; Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 9. Aufl., Rn. 142, 147).
  • BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 1.05

    Verbandsklage; Behindertenverband; Feststellungsklage; Rügeumfang;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.04.2009 - 7 K 1529/07
    Der generellen Annahme eines atypischen Falles bei einer außergewöhnlich hohen Hochschulsemesterzahl - ohne Würdigung des Einzelfalles - steht nach Auffassung der Kammer ferner entgegen, dass der Gesetzgeber mit dem Befreiungstatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LHGebG ausdrücklich der objektiven Wertentscheidung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG Rechnung tragen wollte, die vom Staat die Förderung behinderter Menschen sowie den Abbau von Benachteiligungen in der Gesellschaft verlangt (vgl. LTDrucks 13/4858, S. 22; BVerwG, Urt. v. 05.04.2006 - 9 C 1/05 -, BVerwGE 125, 370; BVerfG, Beschl. v. 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99 -, NJW 2000, 2658; Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 9. Aufl., Rn. 142, 147).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 2 S 1229/08

    Studiengebührenbefreiung im Ermessenswege; Wahlfreiheit der Hochschulen und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.04.2009 - 7 K 1529/07
    Allgemeinen Grundsätzen entsprechend (vgl. Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 16. Aufl., § 7 Rn. 11) folgt aus der Ausgestaltung der Regelung als "Soll-Vorschrift", dass der Antragsteller bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen in der Regel von der Studiengebührenpflicht zu befreien ist; lediglich in atypischen Sonderfällen kann die Befreiung nach Ermessen abgelehnt werden (vgl. auch Urt. der Kammer 15.10.2008 - 7 K 1409/07 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.03.2009 - 2 S 1229/08 -, juris sowie LTDrucks 13/4858, S. 22, 58).
  • VG Sigmaringen, 10.11.2008 - 8 K 878/07

    Atypischer Fall, in dem trotz studienerschwerender Behinderung keine Befreiung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.04.2009 - 7 K 1529/07
    Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG fordert keine "Überkompensation" im Sinne einer Entlastung für eingetretene Defizite, die nicht kausal auf die Behinderung zurückzuführen sind, sondern auf sonstigen Umständen beruhen (vgl. VG Sigmaringen, Urt. v. 10.11.2008 - 8 K 878/07 -, juris).
  • VG Kassel, 19.01.2010 - 7 K 1511/07

    Widerruf eines Wiesenbewässerungsrechts

    An dieser Stelle staute in 2003 der Eigentümer der Wiesengrundstücke 15/2 und 16/2 (Kläger im Verfahren 7 K 1529/07.KS) die XY vollständig auf, indem er quer über den Bachlauf Bretter vor das Mauerwerk legte.

    In der Folgezeit verzichteten bis auf die Kläger, die Eigentümer der Flurstücke 15/2 und 16/2 (Kläger im Verfahren 7 K 1529/07.KS) und einen weiteren Eigentümer alle übrigen Berechtigten auf das Wasserrecht.

  • VG Göttingen, 02.03.2010 - 4 A 39/07

    Behinderung; Erkrankung; Erlass; Regelstudienzeit; schwere Erkrankung; Student;

    Die Erlassregelung im niedersächsischen Hochschulrecht unterscheidet sich insoweit von derjenigen anderer Bundesländer, die z.T. einen Erlasstatbestand bei (ab dem ersten Semester möglichen) studienerschwerenden Auswirkungen einer Behinderung annehmen (vgl. z. B. zum baden-württembergischen Recht: VG Karlsruhe, Urteil vom 20.4.2009 - 7 K 1529/07 -, NVwZ-RR 2009, 886; VG Freiburg, Urteil vom 7.5.2008 - 1 K 1001/07 -, juris).
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